Wissenswertes
Grundlagen der Kommunalpolitik verständlich erklärt
Hier finden Sie Erklärungen zu wichtigen Begriffen und Abläufen in der Kommunalpolitik. Klicken Sie auf ein Thema, um mehr zu erfahren.
Die rechtliche Fraktion: Alle Stadtverordneten einer gemeinsamen Richtung beraten und entscheiden.
Die politische Fraktion: Genau wie oben genannt, allerdings um Mitglieder des Magistrats ergänzt.
Nach § 36 a HGO können sich Stadtverordnete zu einer Fraktion zusammenschließen, um ihren politischen Willen durch ein gemeinsames Auftreten im Parlament durchzusetzen. Parteien und Wählergruppen, die in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind, erhalten Fraktionsstatus. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Stadtverordneten bestehen.
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit. Sie sind somit „Teilorgan" des Beschlussorgans. Sie sind in Hessen dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzuordnen. Es ist ihnen in engen Grenzen erlaubt, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Wahlwerbung zugunsten einer Partei ist nicht gestattet.
Fraktionen werden sich bemühen, eine getroffene Entscheidung nach außen und in der Stadtverordnetenversammlung einheitlich zu vertreten. Im Vordergrund sollte aber immer das freie Mandat des Stadtverordneten stehen.
Der Bürgermeister wird von der Bevölkerung gewählt und ist Vorsitzender des Magistrats und Leiter der Stadtverwaltung. Er repräsentiert die Gemeinde nach außen und ist grundsätzlich hauptamtlicher Beamter auf Zeit.
Das ist unser Bürgermeister Frank Gleim.
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Stadt. Dem Magistrat untersteht die gesamte Stadtverwaltung mit allen Ämtern. Der Magistrat vertritt die Stadt nach außen und ist zuständig für das Personalwesen der Stadt.
Die Mitglieder des Magistrats sind die Stadträte. Die Sitzungen des Magistrates sind nicht öffentlich und finden in der Regel alle 14 Tage statt.
Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Dabei hat die Stadtverordnetenversammlung drei Kompetenzen:
1. Willenbildungskompetenz
Die Stadtverordnetenversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen in ihren Sitzungen, indem sie Beschlüsse fasst und Wahlen vornimmt. Dabei werden Anträge der Stadtverordneten, Fraktionen, Ausschüsse, des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters beraten und beschlossen.
2. Überwachungskompetenz
Die Stadtverordnetenversammlung überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Magistrats / Bürgermeisters, insbesondere die Verwendung der städtischen Einnahmen. Zur Ausübung dieser Kontrolle steht zunächst den Stadtverordneten ein Fragerecht zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu. Daneben können Stadtverordnete im Rahmen des gesetzlichen Überwachungszweckes schriftliche Anfragen auch zu anderen, nicht auf der Tagesordnung vorgesehenen, städtischen Angelegenheiten stellen, zu deren Beantwortung der Bürgermeister verpflichtet ist.
3. Informationskompetenz
Um die Kontrollfunktion wirksam ausüben zu können, hat der Magistrat, vertreten durch den Bürgermeister die Stadtverordnetenversammlung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie Anordnungen, bei denen die Aufsichtbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse neben dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss weitere Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse der Stadt Gemünden sind:
- Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
- Ausschuss für Bau, Umwelt, Wirtschaft und Energie
- Ausschuss für Jugend, Senioren, Sport, Kultur und Stadtentwicklung
Aktuell wird die Bürgerliste durch folgende Personen in der Stadtverordnetenversammlung vertreten.
Der Ortsbeirat hat Vorschlagsrecht in allen, seinen Stadtteil betreffenden, Angelegenheiten.
Der vom Gremium gewählte Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher. Er vertritt den Ortsbeirat nach außen, zum Beispiel gegenüber dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung oder den Ausschüssen.
Jedes Jahr wird eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan aufgestellt und beschlossen. Hier werden die Finanzen der Kommune dargestellt. Der doppische Haushaltsplan zeigt die Einnahmequellen und die geplanten Ausgaben für das jeweilige Haushaltsjahr. Neben Planung und Information, dient er als Handlungsgrundlage der Verwaltung. Er legt den finanziellen Rahmen für Ausgaben fest und ermöglicht es der Stadtverordnetenversammlung zu kontrollieren, ob dieser durch die Verwaltung eingehalten wurde.
Der Haushaltsplan wird unter anderem in den Ergebnis- sowie den Finanzhaushalt unterteilt.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt werden alle geplanten bzw. erwarteten Ein- und Auszahlungen erfasst. Er dient also unter anderem zur Planung der Investitionen, sowie der Liquidität der Kommune. Neben den Pflichtaufgaben einer Kommune, werden, finanzielle Mittel vorausgesetzt, auch freiwillige Ausgaben festgelegt.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt stellt hingegen neben den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen, auch die Außerordentlichen dar. Es werden beispielsweise auf der Ertragsseite, Steuern und Zuwendungen, sowie auf der Aufwendungsseite, Personalaufwand oder Abschreibungen aufgeführt. Das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis bilden das Jahresergebnis.
Wir sind verpflichtet für den Haushaltsausgleich zu sorgen – Man darf nicht mehr Geld ausgeben, als man einnimmt.
2026 steht, wie alle fünf Jahre, wieder eine Kommunalwahl ins Haus. Bei uns in Hessen wird, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, nach dem Prinzip des Kumulierens und Panaschierens gewählt. Das eröffnet dem Wähler größeren Einfluss auf das Wahlergebnis. Aber was passiert hier genau?
Kumulieren
Oder auch Häufeln der Stimmen, ermöglicht es, den Kandidaten innerhalb einer Liste mehr als eine und bis zu drei Stimmen zu geben und damit größeren Einfluss auf die Sitzzuteilung zu nehmen. Anders als beim Listenkreuz, erhält der favorisierte Kandidat mehr als nur eine Stimme und steigt dadurch in der Reihenfolge der Liste auf. Falls ihr euch für das Listenkreuz entscheidet, kann immer noch kumuliert werden und einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen gegeben werden.
Panaschieren
Das Panaschieren ermöglicht es euch, eure Stimmen auf verschiedene Listen aufzuteilen.
Achtung: Hierbei steigt das Risiko, dass man zu viele Stimmen vergibt und der Wahlschein damit ungültig wird.
Eine Wählergemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich zur Wahl stellen, ohne einer politischen Partei anzugehören. Im Gegensatz zu Parteien sind Wählergemeinschaften oft lokal orientiert und konzentrieren sich auf kommunalpolitische Themen.
Vorteile einer Wählergemeinschaft:
- Unabhängigkeit von Parteivorgaben
- Fokus auf lokale Interessen
- Bürgernähe und direkte Kommunikation
- Überparteiliche Zusammenarbeit
Die Bürgerliste Gemünden ist seit 1992 als Wählergemeinschaft aktiv und setzt sich für die Interessen aller Gemündener ein - unabhängig von parteipolitischen Vorgaben.